Riester
Riester Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Durch die staatlichen Zulagen und zusätzlichen Steuervorteile, kann bei der Riester-Rente von einer guten Rendite ausgegangen werden. Weiter zählt die Riester-Rente zu einer flexiblen und sicheren Altersvorsorge. Daher nutzen immer mehr Menschen die Riester-Rente als Altersvorsorge.
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Förderfähige Sparformen
Da die Riester-Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen, haben die Anbieter spezielle Tarife entwickelt, die Riester zertifiziert sind. Denn nur zertifizierte Verträge bekommen die Riester-Förderung. Zu diesen Riester-tauglichen Sparformen zählen:
- Banksparpläne (Riester-Banksparpläne)
- Fondssparpläne (Riester-Fondssparpläne)
- Rentenversicherungen (klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen)
- Wohn-Riester (für Bauherren und Wohnungskäufer)
Mit einem Riester-Vertrag gehen Sie so gut wie kein Risiko ein, da die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garantiert sind – d.h. das eingezahlte Geld, bekommen Sie in jedem Fall auch ausgezahlt.
Um die Riester-Förderung zu bekommen, müssen die förderberechtigten Personen einen eigenen Beitrag in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen. Wenn auch der förderberechtigte Ehepartner in den Genuss der Riester-Förderung kommen will, muss er ebenfalls einen eigenen zertifizierten Riester-Vertrag abschließen und einen eigenen Beitrag leisten.
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Die Riester-Förderung - Zulagen vom Staat
Die Riester-Förderung besteht aus der
- Altervorsorge (Riester-Zulagen) und dem
- Sonderausgabenabzug (Steuervorteile)
Die Altersvorsorge setzt sich aus einer so genannten Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Damit Sie die volle Riester-Förderung (Riester-Zulagen) bekommen, müssen Sie einen einkommensabhängigen Betrag (die volle Riester-Zulage sichert man sich, wenn man mindestens 4% des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr minus Zulagen einzahlt) selbst aufbringen und in den zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen.
Förderberechtigte Personen können Ihre eigenen Beiträge inklusive der Riester-Zulagen von der Steuer abziehen. Jedoch werden dann vom Steuervorteil bzw. der Steuerersparnis die Zulagen wieder abgezogen, so dass es keine doppelte Förderung durch den Sonderausgabenabzug gibt. D.h. der Sonderausgabenabzug findet immer nur dann statt, wenn die Steuerfreistellung der eignen Einzahlungen nicht schon durch die Zulagen erreicht wird. Weiter bleibt festzuhalten, dass die als Sonderausgaben ansetzbaren Altersvorsorgebeiträge (die eigenen Beiträge plus Zulagen) pro Jahr betragsmäßig begrenzt sind.
Ferner eignet sich die Riester-Förderung Wohn-Riester auch für das Eigenheim. Auch hier gibt es spezielle Riester-Verträge für Bauherren und Wohnungskäufer. Der Vorteil in diesen Riester-Verträgen liegt darin, dass man das bereits angesparte Vermögen als Eigenkapital für die Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung werden darf. Wer also den Bau oder Kauf einer Immobilie plant, für den eignen sich beispielsweise auch die Riester-Bausparverträge.
Die Riester-Förderung eignet sich aber nicht nur für diejenigen, die später eine Immobilien kaufen oder ein Haus bauen wollen, sondern auch für solche, die Wohnungseigentümer ohne Riester-Vertrag werden wollen. Denn die gleichen Zulagen und Steuervorteile werden auch für die Darlehenstilgung gewährt.
Zertifizierte Riester-Verträge für Bauherren, Immobilienkäufer oder solche, die es einmal werden wollen sind der Bausparvertrag, das Immobiliendarlehen oder ein Kombiprodukt (Bausparvertrag mit tilgungsfreiem Darlehen gekoppelt) aus beiden Varianten.
Nutzen Sie einen zertifizierten Riester-Vertrag und sichern sich noch heute noch Ihre Zulage.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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